Unternehmensstrategie – These 9

Die strategische Gesamtverantwortung liegt in jedem Fall bei der Unternehmensleitung

Rollen müssen klar verteilt sein

In der integrierten Strategieentwicklung müssen die Rollen klar definiert werden. Ein strategischer Planungs- und Controllingprozess als eigenständiger Geschäftsprozess hilft, die Verantwortlichkeiten klarzustellen. Strategieentwicklung findet damit innerhalb eines transparenten Planungsprozesses statt. Zum Beispiel:

  • Im Rahmen der jährlichen strategischen Planung werden 3 – 5 strategische Initiativen beauftragt, für 6 Monate bearbeitet und dann in einer eigenen Strategiesitzung vor der Geschäftsleitung präsentiert und entschieden.

Basis dieser strategischen Initiativen ist ein professionelles Projektmanagement. Strategiearbeit soll damit nicht demokratisiert werden. Die strategischen Entscheidungen bleiben immer Verantwortung des Topmanagements, bauen aber auf einer breit abgestimmten Entwicklungsarbeit auf.

In bestimmten Fällen müssen Entscheide von der Unternehmensleitung autonom erarbeitet werden

In Ausnahmefällen können strategische Entscheidungen nicht auf breiter Basis erarbeitet, sondern müssen aufgrund von Vertraulichkeitsvereinbarungen durch die Geschäftsleitung – respektive das Topmanagement – autonom erarbeitet und getroffen werden. Beispiele solcher Ausnahmesituationen sind Akquisitionen, Verkäufe oder Sanierungen. Siehe dazu auch den Artikel von Prof. Günter Müller-Stewens in seinem hervorragenden Beitrag in der NZZ vom 18.04.2012 auf: Ein Verwaltungsrat braucht professionelle Strategiearbeit Mehr auf www.furger-partner.ch

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